Buchstabe A
Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge bietet für viele Arbeitnehmer eine attraktive Möglichkeit der Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass ein Teil seines Lohns nicht direkt an ihn ausgezahlt, sondern für die betriebliche Altersvorsorge verwendet wird (Entgeltumwandlung). Mitglieder einer Gewerkschaft oder Beschäftigte, für die ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag gilt, können ihren Tariflohn allerdings nur umwandeln, wenn der Tarifvertrag das ausdrücklich vorsieht. Diese betriebliche Altersvorsorge fördert der Staat seit dem Jahr 2002 durch Steuervorteile und Sozialabgabenfreiheit. Der Arbeitgeber kann freiwillig zusätzliche Leistungen gewähren.
Ausbildungsversicherung
Hier handelt es sich um eine verkappte Kapitallebensversicherung die Eltern oder Großeltern zugunsten ihrer Kinder oder Enkel abschließen. Ähnlich wie bei der Sterbegeldversicherung ist die Rendite sehr niedrig. Insbesondere wenn die Großeltern einzahlen, machen sich auch hier die hohen Kosten für den Risikoanteil negativ bemerkbar.
Auslandsreisekrankenversicherung
Sobald Sie ins Ausland reisen, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung ratsam. In Ländern, mit welchen kein Sozialversicherungsabkommen vorhanden ist, ist sie ein Muss.
Versicherungsschutz genießen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auch im Urlaub. Aber nur, wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Gastland besteht. Das gilt für die meisten europäischen Staaten sowie einige weitere Länder wie die Türkei und Tunesien. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie in Deutschland krankenversichert sind. Dafür stellt Ihnen Ihre Krankenkasse die so genannte European Health Insurance Card, der frühere Auslandskrankenschein E 111, aus.
Die Leistungen richten sich nicht nach den deutschen, sondern nach den Regelungen des Urlaubslandes.
Ordentliche Kündigung: bei ein- und mehrjähriger Vertragsdauer zum Vertragsende mit Frist von drei Monaten, sonst Verlängerung um ein Jahr. Versicherungsschutz endet mit Tod der versicherten Person.
Buchstabe B
Bauherren- Haftpflichtversicherung
Als Bauherr sind Sie für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich und haften vom ersten Spatenstich an zunächst grundsätzlich für alle Schäden,
von der Baustelle ausgehen. Wenn eine Person auf der schlecht beleuchteten Baustelle stürzt oder ein Auto durch herabfallende Teile beschädigt wird, kann sich der Schaden schnell summieren. Zwar steht die Baufirma in der Pflicht, wenn sie schuld ist, aber nicht immer ist die Lage eindeutig. Denn prüft die Haftpflichtversicherung, wer zahlen muss und wehrt gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche ab.
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung gilt vom Baubeginn bis zur Abnahme, maximal für zwei Jahre. Die Deckungssumme sollte mindestens 1 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Bei einer Bausumme von 250.000 Euro müssen Sie einmalig etwas über 100 Euro Beitrag veranschlagen, für Fertighäuser teilweise weniger. Teurer wird es bei Eigenleistungen, weil Laien am Bau das Risiko erhöhen.
- Die Haftpflicht aus dem Besitz eines Grundstückes ist bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert. Eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist hier nicht notwendig.
- Auch der Bauträger kann Bauherr sein und wäre dann für den Abschluss der Bauherren-Haftpflichtversicherung zuständig.
- Eigenleistungen müssen dem Versicherungsunternehmen gemeldet werden.
Bauhelfer- Unfallversicherung
Wenn Sie selbst privat organisierte Helfer auf dem Bau beschäftigen oder Freunde unentgeltlich auf der Baustelle mithelfen, sind diese über die Berufsgenossenschaft unfallversichert. Sie müssen diese Personen innerhalb einer Woche melden und Versicherungsbeiträge zahlen. Für den Bauherrn und dessen Ehepartner gilt diese Regelung nicht. Eine Absicherung über eine private Berufsunfähigkeits- bzw. Unfallversicherung für d Personen ist unverzichtbar.
- Schließen sie die Versicherungen rechtzeitig, d. h. vor Beginn der Bauarbeiten ab. Anstelle einer separaten Feuerrohbauversicherung empfiehlt sich der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung schon bei Baubebeginn.
- Kleinere Bauvorhaben sind meist durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
- Melden Sie den Bezugstermin rechtzeitig Ihrem Versicherungsunternehmen.
Bauwesen-/Bauleistungsversicherung
Auch am Bau selbst kann einiges schief gehen. Egal, ob ein außergewöhnlicher Sturm Teile des Rohbaus zerstört, Rowdys Scheiben einschlagen oder ein Helfer aus Unachtsamkeit etwas beschädigt - eine Bauleistungsversicherung deckt diese Schäden am eigenen Bau ab. Diebstahl ist entweder eingeschlossen oder kann mitversichert werden. Ganz so günstig wie bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung kommen Sie allerdings nicht weg. Für eine Bausumme von 250.000 Euro müssen Sie einmalig 300 Euro und mehr einkalkulieren.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt fast jeder. Sie ist unverzichtbar, wenn Sie für den Lebensunterhalt auf Ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind. Etwa jeder vierte Arbeitnehmer wird vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig. Und der staatliche Schutz ist nicht ausreichend. Wer daher aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann, muss mit hohen Einkommensverlusten rechnen.
Eine Unfallversicherung reicht in der Regel nicht aus, denn in fast allen Fällen wird die Berufsunfähigkeit durch Krankheit, nicht durch Unfall verursacht.
Besonders hohe Priorität hat die Berufsunfähigkeitsversicherung für Familien mit einem Alleinverdiener oder für Singles, da kein weiteres Einkommen vorhanden ist, um die finanziellen Einbußen aufzufangen.
Ordentliche Kündigung: nach dem ersten Versicherungsjahr jederzeit zum Ende des laufenden Versicherungsjahres oder Beitragszahlungszeitraums mit einer Frist von maximal drei Monaten. Versicherungsverhältnis endet mit Tod der versicherten Person
Bonusmodelle
Viele Kassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten, für die dann Sachpreise oder Geldprämien ausgelobt werden. Es spricht nichts dagegen, sich daran zu beteiligen.
Buchstabe D
Direktzusage
Sie ist die klassische Form der Betriebsrente. Der Arbeitgeber sagt seinen Mitarbeitern zum Beispiel für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit einen konkreten Rentenbetrag zu. Grundsätzlich zahlt der Arbeitnehmer persönlich nichts ein, bekommt aber die Rente auch nur, wenn er die in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Was die Rendite angeht, ist dies natürlich für den Arbeitnehmer unschlagbar, da er ohne eigenen finanziellen Einsatz eine zusätzliche Altersversorgung erhält. Noch immer ist die Direktzusage mit 210 Milliarden Euro oder 59 Prozent der für betriebliche Altersvorsorge zurückgelegten Deckungsmittel die mit großem Abstand wichtigste Form der Betriebsrente.
Buchstabe E
Elementarschadenversicherung
Bei dieser Elementarschadenversicherung Schäden versichert, die durch naturbedingte Erschütterung des Bodens oder durch den natürlichen Absturz von Gesteins- und Erdmassen verursacht sind. Auch leistet die Elementarschadenversicherung, wenn bei Überschwemmungen aufgrund heftiger Niederschläge oder durch das Ausufern oberirdischer Gewässer das versicherte Gebäude beschädigt wird. Zudem sind Schäden am Dach durch Schneedruck oder durch herabstürzende Dachlawinen und Eismassen ebenso abgedeckt wie Schäden durch Schnee- und Eismassen, die auf am Berg stehende Häuser einstürzen.
Buchstabe F
Fahrradversicherung
Im Grundschutz der Hausratversicherung ist normalerweise nur noch der Diebstahl bei Einbruch in allein genutzten Räumen wie Garagen oder Kellern enthalten. Zusatzpolicen zur Hausratversicherung decken den einfachen Fahrraddiebstahl ab, zum Beispiel aus dem Gemeinschaftskeller oder wenn Sie mit dem Rad unterwegs sind. Ersatz erhalten Sie aber nur, wenn das Fahrrad abgeschlossen war und zwischen 6:00 und 22:00 Uhr entwendet wurde. Außerdem ist die Entschädigung prozentual meist auf ein oder zwei Prozent der Versicherungssumme begrenzt, mehr gegen Zuschlag.
Feuerrohbauversicherung
Separat abgedeckt werden müssen Schäden durch Brand, Blitzschlag Explosion mit Hilfe einer Feuerrohbauversicherung. Vorzugsweise sollten Sie bereits bei Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abschließen. In ihr ist die Feuerrohbauversicherung für einen begrenzten Zeitraum ohne Beitrag mitversichert. Sobald Ihr Haus bezugsfertig ist, gilt der umfassendere Schutz der Wohngebäudeversicherung. Und erst dann beginnt die Beitragszahlung.
Fondsgebundene Lebens- /Rentenverscherung
Bei einer fondsgebundenen Versicherung wird eine Fondsanlage mit einer Lebens- oder Rentenversicherung kombiniert. Sie hat in der Vergangenheit bessere Ergebnisse erzielt als normale Kapitallebensversicherungen. Ein Grund ist, dass vor allem gute Aktienfonds bessere Renditen bringen als festverzinsliche Anlagen. Ein weiterer entscheidender Vorteil im Gegensatz zur normalen Kapitalversicherung ist, dass bei der fondsgebundenen Lebensversicherung klarere Vermögensverhältnisse herrschen. Die Sparanteile der Versichertengelder werden als (Fonds-)Sondervermögen gehalten.
Buchstabe G
Gewässerschaden-Haftpflicht
Besitzer von Ölheizungen haften, wenn Öl aus dem Tank die Erde und das Grundwasser verschmutzt. Meist ist ein solcher Schaden nicht oder nicht unzureichend über die Privathaftpflicht abgesichert. Weil auf den Besitzer des Öltanks dann enorm hohe Summen für die Beseitigung der Verschmutzungen zukommen können, sollten Öltankbesitzer eine zusätzliche Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abschließen.
Gesetzliche Rentenversicherung
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind fast alle Berufstätigen pflichtversichert, Selbständige können sich unter Umständen befreien lassen. Nicht versicherungspflichtige Personen haben die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern. Die Beiträge werden normalerweise je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gebracht, Selbständige tragen die gesamten Kosten. In anderen Fällen bei Wehr- und Zivildienstleistenden übernimmt der Staat die gesamte Beitragszahlung.
Glasversicherung
In der Hausratversicherung ist der normale Glasbruch nicht mehr enthalten.
Verzichten lautet dennoch fast ausnahmslos die Devise bei der Glasversicherung. Denn die finanzielle Belastung für ein neues Fenster hält sich normalerweise in Grenzen. Allenfalls wenn Sie sehr große Fensterfronten, teure Spezialverglasung oder einen Wintergarten haben, sollten Sie über einen Abschluss einer zusätzlichen Glasversicherung nachdenken. Angeboten werden sie in unterschiedlichen Formen, entweder pauschal für Wohnungen oder Häuser, nach der Wohnfläche, der Gesamtfläche der Fenster oder für Einzelscheiben
Buchstabe H
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung zahlt, wenn Ihre Einrichtung durch Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Raub, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch beschädigt, zerstört oder entwendet wurde. Ersetzt wird der Neuwert, also der Preis für die Neuanschaffung. Das gilt auch, wenn Ihre sich im Gebrauch befindliche Möbel schon älter waren. Ist eine Reparatur möglich, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten. Kann Ihre Wohnung wegen der Zerstörungen vorübergehend nicht benutzt werden, kommt die Versicherung befristet für ein Hotel oder eine anderweitige Unterbringung auf.
In einer Reihe von Fällen sind Sie jedoch normalerweise nicht oder nur durch Zusatz versichert. Dazu gehören
- Schäden durch Grundwasser, Regen, Überschwemmung, Hochwasser, Rückstau aus dem Kanalnetz,
- Überspannungen im Stromnetz außerhalb Ihres Wohngebäudes (z. B. durch Blitzeinschlag in eine Überlandleitung),
- Sengschäden und Hitze (ohne Feuer),
- Einfacher Diebstahl (z. B. bei offener Tür) oder Diebstahl in öffentlichen Räumen (z. B. im Gasthaus) sowie bei Trickdiebstahl,
- Regenschäden usw. bei nicht geschlossenen Fenstern, Schäden durch Sturm unterhalb von Windstärke 8, Sturmflut, Lawinen.
Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung hat hohe Priorität für Haus- und Grundbesitzer, die Wohnraum vermieten, eine Eigentumswohnung oder ein unbebautes Grundstück besitzen.
Verkehrssicherungspflicht heißt das „Zauberwort“ bzw. genauer das Damoklesschwert für die Eigentümer. Konkret bedeutet das, dass Sie in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück Gefahren für andere vermeiden müssen. Zur Verkehrssicherungspflicht gehört das Streuen der Gehwege bei Schnee und Eis ebenso wie ausreichende Beleuchtung oder die frühzeitige Beseitigung von baulichen Mängeln wie beschädigten Treppen, Geländern und Gehwegplatten.
Buchstabe J
Jagdhaftpflicht
Wer - wenn auch nur gelegentlich - zur Jagd geht, braucht eine Jagdhaftpflichtversicherung. Sonst sind die eventuellen Folgen des Schusswaffengebrauchs nicht versichert.
Buchstabe K
Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung zahlt im Todesfall die Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person, meist den Ehepartner, aus. Im Erlebensfall wird die Versicherungssumme nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit - meist ist dies der voraussichtliche Rentenbeginn - zuzüglich der Überschussanteile ausgezahlt.
Kaskoversicherung
Schäden am eigenen Fahrzeug ersetzt die Kaskoversicherung. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss freiwillig. Die Teilkasko ist in der Regel nur empfehlenswert, wenn Ihr Fahrzeug jünger als acht Jahre ist. Denn Sie bekommen nur den Zeitwert ersetzt und bei einem älteren Auto sind die Beiträge dazu im Verhältnis zu hoch. Eine Vollkasko lohnt sich normalerweise nur für Neuwagen in den ersten drei bis vier Jahren nach der Anschaffung, insbesondere bei teuren Autos oder wenn das Auto über einen Kredit finanziert wurde. Denn ohne Vollkasko kann ein großer Schaden am Auto für Sie hohe Verluste oder gar Verschuldung bedeuten.
Die Teilkasko zahlt, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen oder durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Zusammenstöße mit Haarwild beschädigt wurde. Eingeschlossen sind Glasbruch und Kabelschäden durch Kurzschluss.
Zusätzlich zu diesen Risiken kommt die Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Auto auf, wenn Sie einen Unfall selbst verschuldet haben, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht oder fremde Personen Ihr Fahrzeug mut- oder böswillig beschädigen.
Kfz- Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Kraftfahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Ihr Auto, Motorrad, Moped oder Anhänger wird nur zugelassen, wenn Sie die einfache Versicherungsbestätigung bzw. Versicherungskarte als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Zulassungsstelle vorlegen. Wer ohne Haftpflichtversicherung fährt, macht sich strafbar.
Wenn mit dem versicherten Fahrzeug ein Unfall verursacht wird, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden der Geschädigten auf. Sie schützt auch die Insassen im eigenen Auto. Der Fahrer selbst und Schäden am eigenen Fahrzeug dagegen sind nicht abgedeckt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch eine Art Rechtsschutzversicherung, da sie unberechtigte oder überhöhte Ansprüche Dritter abwehrt.
Auch ohne Verschulden kann es eine Mithaftung über die so genannte Betriebsgefahr geben.
Die Beitragshöhe kann beeinflusst werden durch:
die jeweilige Fahrleistung: Wenigfahrer erhalten einen Bonus, Vielfahrer müssen mehr zahlen. Die Versicherer legen hier Grenzen fest, zum Beispiel 9.000, 12.000 oder 20.000 km, die pro Jahr nicht überschritten werden dürfen. Die Grenzen variieren
das Alter des Fahrers: Junge Fahrer zahlen in der Regel mehr als ältere. Manchmal gibt es aber auch Zuschläge für ältere, zum Beispiel ab 75 Jahren.
das Geschlecht: Frauen, die insgesamt weniger Unfälle verursachen, bekommen vielfach einen Bonus, wenn sie sich verpflichten, ausschließlich selbst zu fahren.
festgelegter Fahrer: Einen Bonus erhält, wer ausschließlich selbst fährt oder allenfalls seinen (Ehe-)Partner fahren lässt.
Kinder: Manche Versicherer geben einen Bonus, wenn der Halter kleine Kinder hat.
der Beruf: Bestimmte Berufsgruppen erhalten einen Bonus. 0 die Garage: Rabatte gibt es in der Regel auch, wenn das Auto nachts in einer Garage steht.
Krankenversicherung für Beamte
Beamte bekommen direkt von ihren Dienstherren einen Zuschuss zu den jeweiligen Krankheitskosten, die so genannte Beihilfe. Einen Anspruch auf Beihilfe haben außerdem beamtenähnliche Personen wie Beamtenanwärter sowie Angestellte mit ihren Einkommen über de Versicherungspflichtgrenze, aber nur bis zum Ruhestand. Die Beihilfe deckt nur einen prozentualen Anteil der Auslagen ab.
Krankenhaus-Zusatzversicherung
Die Krankenhaus-Zusatzversicherung ist nicht notwendig, ermöglicht aber eine bessere Behandlung und ein Mehr an Komfort im Krankenhaus. Sie sollte aber erst abgeschlossen werden, wenn alle wichtigen Risiken wie Privathaftpflicht und Berufsunfähigkeit ausreichend abgesichert sind.
Krankentagegeld-Versicherung
Die Krankentagegeld-Versicherung ist sinnvoll, wenn über längere Zeit ein Verdienstausfall ersetzt werden muss. Sehr wichtig ist sie insbesondere für Selbständige und Freiberufler sowie Arbeitnehmer mit höherem Einkommen. Kein Tagegeld benötigen Beamte, weil sie auch bei längerer Krankheit finanziell abgesichert sind.
Kostenerstattung
Seit dem 1. Januar 204 dürfen auch alle Kassenpatienten dieses eigentlich klassische Instrument der Privatversicherung wählen.
Kündigung
Versicherungsverträge können in der Regel sowohl vom Versicherten als auch vom Versicherungsunternehmen zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden, Versicherungsjahr ist nicht identisch mit einem Kalenderjahr. Es beginnt und endet in der Regel mit dem Beginn- oder Ablaufdatum aus der Police. Abweichungen sind möglich, so endet das Versicherungsjahr in der Kfz-Haftpflichtversicherung meist zum 31. Dezember.
Buchstabe L
Luftfahrzeug-Haftpflicht
Drachen und Flugmodelle, die nicht durch einen Motor angetrieben werden und nicht mehr als fünf Kilogramm wiegen, sind über die Privathaftpflicht mitversichert. Für die meisten Flugmodelle ist deshalb der Abschluss einer Luftfahrzeug- Haftpflichtversicherung erforderlich.
Buchstabe O
Öltank-/Gewässerschaden- Haftpflichtversicherung
Wenn Sie eine Ölheizung haben, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob eine Öltank- oder Gewässerschaden- Haftpflichtversicherung notwendig ist.
Bereits wenn nur wenige Liter Öl aus Ihrem Tank auslaufen, können dadurch große Mengen Erdreich und Trinkwasser verseucht werden. Für die Schäden und die Maßnahmen zu ihrer Beseitigung stehen Sie in der Pflicht. Müssen Gebäude abgerissen, größere Erdmengen ausgehoben und saniert werden, kann sich das schnell zu hohen Forderungen summieren. Hinzu kommt, dass Sie als Besitzer des Tanks (zunächst) auch dann haften, wenn Sie keine Schuld trifft. Hat der Handwerker bei der Installation oder hei der Wartung gepfuscht, können Sie nur nachträglich versuchen, ihn zu belangen.
Neben den Kosten für die Umweltsanierung kommen die Versicherungsunternehmen auch für die Schäden am Haus des Versicherten auf.
Ein geringes Risiko besteht bei einem Tank in einem gut isolierten Kellerraum. Steht er dagegen im Freien oder liegt in der Erde, ist spezieller Versicherungsschutz vielfach angeraten. Unverzichtbar ist er, wenn Sie dazu noch in der Nähe eines Gewässers oder eines Trinkwasser- Einzugsgebietes wohnen.
Die Beiträge richten sich vor allem nach dem Fassungsvermögen des Tanks und seiner Lage. Für unterirdische Tanks müssen Sie deutlich mehr bezahlen. Aber auch bei gleicher Leistung unterscheiden sich die Beiträge erheblich.
Buchstabe P
Pflegeversicherung
Seit 1995 muss sich jeder, der über ein eigenes Einkommen verfügt, gegen das Pflegerisiko absichern und zwar grundsätzlich dort, wo er krankenversichert ist. Für die gesetzlich Versicherten ist dies die Pflegekasse der eigenen Krankenkasse Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Achtung: Sie darf nicht verwechselt werden mit den freiwilligen Pflegezusatzversicherungen Die Pflegeversicherung wurde eingeführt, damit die persönlichen und finanziellen Belastungen nicht nur von den Angehörigen oder vom Staat getragen werden müssen. Wer dauerhaft pflegebedürftig ist, kann daher unterschiedliche Hilfen nutzen. Er hat entweder Anspruch auf
• ein Pflegegeld
• Hilfe einer ambulanten Pflegeeinrichtung oder
• stationäre Pflege in einem Heim.
Private Kranken-Vollversicherung
Krankenversicherungsschutz ist ein absolutes Muss, selbst wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind. Langwierige und aufwändige Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte können auch bei hohen Einkünften unbezahlbar werden. Als Selbständiger oder wenn Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, sollten Sie sich daher freiwillig in der gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung absichern. Für Beamte ist ein zusätzlicher Schutz ergänzend zur Beihilfe dringend anzuraten.
Eine private Krankenvollversicherung können Selbständige, Freiberufler und Beamte abschließen sowie Beschäftigte, deren Bruttojahresentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.
Die private Krankenversicherung zahlt unter anderem für:
Heil- und Hilfsmittel: Die Private Krankenversicherung erstattet in zahlreichen Fällen großzügiger als die gesetzlichen Kassen, ganz besonders bei kleinen Beträgen für Brillen, Massagen oder Krankengymnastik. Optimal sind Tarife mit „offenen Hilfsmittelkatalogen“, denn dann werden auch Kosten für solche Hilfsmittel übernommen, die es bei Vertragsabschluss noch gar nicht gab.
Medikamente: In vielen Tarifen werden sämtliche medizinisch notwendigen (also auch die nicht verschreibungspflichtigen), vom Arzt verordneten Arzneimittel voll erstattet.
Medikamente: In vielen Tarifen werden sämtliche medizinisch notwendigen (also auch die nicht verschreibungspflichtigen), vom Arzt verordneten Arzneimittel voll erstattet.
Kuren: Ausgaben für Kuren und Rehabilitationen werden meist nicht erstattet. Das muss vielfach privat extra versichert werden. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für ambulante Kuren, in Ausnahmefällen auch für stationäre Kuren.
Zahnarzt: Während die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnbehandlungen wie zum Beispiel Füllungen den vorgeschriebenen Leistungskatalog bis zu 100 Prozent übernimmt, zahlen die Privaten je nach Tarif zwischen 50 und 100 Prozent der Zahnarzthonorare.
Ordentliche Kündigung: zum Ende des Vertragsjahres, frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer, mit einer Frist von 3 Monaten, sonst automatische Verlängerung um ein Jahr, bei nachgewiesenem Eintritt der gesetzlichen Versicherungspflicht Kündigung mit einer Frist von 2 Monaten.
Privathaftpflichtversicherung
Sie haftet für Schäden, die Sie Dritten zufügen. Dies gilt in unbegrenzter Höhe, auch wenn Sie nur fahrlässig gehandelt haben. Der Grundschutz ist bei allen Versicherungsangeboten gleich. Spezielle Risiken wie gefährliche Sportarten oder die Haltung von bestimmten Tieren sind nicht abgesichert. Für eine Familie reicht eine Police, denn der Ehepartner und minderjährige Kinder sind ohne Zuschlag mitversichert. Auch volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, fallen meist unter den Versicherungsschutz. Außerdem kann der Lebenspartner einbezogen werden.
Q
Buchstabe R
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen sind beliebt, in den meisten Fällen aber nicht empfehlenswert. Sinnvoll sind sie vor allem, wenn Sie um hohe Geldbeträge streiten und zusätzlich das Risiko besteht, dass Sie den Prozess verlieren. Bei einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt die Rechtsschutzversicherung für die Kosten des Anwalts und des Gerichts, Gebühren für Zeugen, Sachverständige, Übersetzung sowie für weitere Auslagen wie für Gutachten und Vollstreckung auf. Außerdem übernimmt sie die Kosten des Prozessgegners, wenn Sie vor Gericht verloren haben und gewährt zinslose Darlehen für Strafkautionen im Ausland.
Für Geldstrafen oder andere Zahlungen aufgrund eines Gerichtsurteils kommt die Rechtsschutzversicherung aber in keinem Fall auf.
Umfang des Versicherungsschutzes
Abhängig davon, in welchen Bereichen die Gefahr einer rechtlichen Auseinandersetzung besteht oder befürchtet wird, können Sie mit der Police unterschiedliche Lebensbereiche abdecken.
Verbreitet ist die Kombination unterschiedlicher »Bausteine« wie
• Privat-/Berufs-Rechtschutz,
• Verkehrs-Rechtsschutz und
• Grundstücks- bzw. Miet-Rechtsschutz.
Ordentliche Kündigung: bei Vertragsabschluss vom 1. Januar 1991 bis 24. Juni 1994 kann zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Bei Vertragsabschluss ab dem 25. Juni 1994 kann zum ende der Vertragslaufzeit oder jedes weiteren Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Bei Verträgen mit mehr als fünfjähriger Laufzeit: kann zum Ende des fünften und anschließend zum Ende jedes weiteren Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Bei Tod der versicherten Person endet die Hausratversicherung zwei Monate nach dem Tod des Versicherten. Nutzen Erben die Wohnung des Verstorbenen weiter, geht die Hausratversicherung auf sie über. Kündigung bei Umzug: Bei einem Umzug ins Ausland oder wenn bei einem Umzug ins Ausland oder wenn bei einem Umzug der Beitrag durch Zuordnung in neue Tarifzone steigt, kann die Hausratversicherung gekündigt werden.
Reise- Gepäckversicherung
Eine Reisegepäckverscherung ist nur wenig sinnvoll. Grundsätzlich soll eine solche Versicherung den Verlust bzw. die Beschädigung des Reisegepäcks ersetzen. Oft aber zahlen die Reise- Gepäckversicherungen in zahlreichen Fällen nicht. So sind Wertsachen, Kameras, Schmuck, Pelze etc, oft nur bis zu einer bestimmten Prozentzahl der Gesamtversicherungssumme versichert.
Ordentliche Kündigung: Wenn der Vertrag für die Dauer einer Reise abgeschlossen wird, bedarf es keiner Kündigung. Bei einem Dauervertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Bei einem Dauervertrag endet die Versicherung mit Tod des Versicherungsnehmers.
Reise- Rücktrittsversicherung
Die Reise- Rücktrittsversicherung zahlt, wenn aus wichtigem Grund eine bereits gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert. Die Versicherung leistet jedoch nicht in Fällen höherer Gewalt, wie z. B. Bürgerkrieg, Kernunfall und Streik. Die Prämien richten sich insbesondere nach dem Reisepreis. Bei einem Reisepreis von 1.500 Euro pro Person liegen die Prämien zwischen 30 Euro und 40 Euro.
Ordentliche Kündigung: Versicherung wird für Zeitraum einer Reise abgeschlossen, daher ist keine Kündigung erforderlich, da Versicherung mit Zeitablauf endet. Bei einer Verzögerung der reise verlängert sich der Versicherungsschutz nur, wenn der Reisende die Gründe hierfür nicht zu vertreten hat.
Rentenversicherung
Bei der Rentenversicherung gibt es ab einem vereinbarten Zeitpunkt, zum Beispiel mit 6o oder 65 Jahren, monatlich die zugesicherte Garantierente plus Überschussanteile. Die Überschussanteile bei Kapital- wie bei Rentenversicherungen haben jedoch einen Haken: Sie sind keineswegs „gesichert“, sondern nur ein „Versprechen“ der Versicherer.
Restschuldversicherung
Sonderform der Risikoversicherung; beim Konsumentenkredit häufiger anzutreffende Absicherung. Versichert wird das Kredit- Rückzahlungsrisiko gegen Tod und eventuell gegen Erwerbsunfähigkeit. Entsprechend handelt es sich um einen Versicherungsvertrag mit fallender Versicherungssumme. Bei Krankheit des Kreditnehmers wird die Rückzahlungsrate für die Krankheitsdauer von der Versicherungsgesellschaft gezahlt, im Todesfall wird der restliche Kreditbetrag zurückgezahlt.
Riester- Rente
Die Riester-Rente wird seit dem Jahr 2002 durch den Staat als private Altersvorsorge durch Zulagen und Steuervergünstigungen gefördert. Die Riester Rente lohnt sich insbesondere für Geringverdiener, Familien mit Kindern und Anleger, welche eine sichere Geldanlage wünschen. Trotz allem können auch Besserverdienende dadurch von Steuervorteilen profitieren.
Riester-Sparer können ihr Geld alternativ in
• Banksparplänen,
• Rentenversicherungen und
• Fondssparplänen
anlegen.
Risikoversicherung
Eine Risikolebensversicherung ist sehr wichtig, wenn Angehörige abgesichert werden sollen. Vor allem junge Familien mit kleinen Kindern und einem Haupternährer sollten auf diesen relativ günstigen Schutz keinesfalls verzichten.
Eine Risikolebensversicherung sollte auch abgeschlossen werden, wenn ein hoher Kredit aufgenommen wird, der bei einem Todesfall von den Hinterbliebenen nicht allein abgezahlt werden kann. Hier empfiehlt sich jedoch eine so genannte Restschuldversicherung, bei der sich die Versicherungssumme entsprechend der Rückzahlungen kontinuierlich verringert.
Ein Sonderfall ist die Risikoversicherung mit fallender Versicherungssumme. Sie wird im Zusammenhang mit Sparprogrammen angeboten, aber auch als Restschuldversicherung zur Absicherung von Teilzahlungskrediten.
Rürup- Rente
Die private Basis-Rente, auch bekannt als Rürup- Rente, ist ganz besonders für Selbständige, Freiberufler, Beamte und gut Verdienende von Interesse. Die Rürup- Rente wird vom Staat durch spezielle Steuervorteile gefördert, jedoch gibt Zulagen wie Sie bei der Riester- Rente üblich sind nicht. Für Selbständige, welche keinen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge oder Riester-Rente haben, ist sie die Rürup- Rente die einzige Möglichkeit der staatlichen Unterstützung fürs Alter zu sparen.
Buchstabe S
Schadensfall
Nach einem Schadensfall können normalerweise sowohl der Versicherungsnehmer als auch das Versicherungsunternehmen kündigen, entweder mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen Zeitpunkt, spätestens zum Ende des Versicherungsjahres. Wer mehrere, auch kleine Schäden gemeldet hat, läuft Gefahr, dass das Versicherungsunternehmen kündigt. Dann kann es schwer sein, ein neues Versicherungsunternehmen zu finden.
Selbstbehalttarife
Hier zahlen gesetzlich Versicherte, ähnlich wie Privatpatienten, ihre Behandlungskosten bis zu einer bestimmten Grenze aus der eigenen Tasche. Dafür bekommen Sie Beitragsnachlass. Allerdings sind solche Tarife fast immer an das Kostenerstattungsprinzip gekoppelt.
Sport- und Freizeit-Haftpflichtversicherung
Vor allem für gefährlichere Sportarten wie Wassersport, Fliegen, Klettern kann sich eine spezielle Haftpflichtversicherung lohnen, für Jäger ist sie sogar vorgeschrieben.
Spiel, Sport, Entspannung - wer mag in der Freizeit schon an Gefahren und Haftpflicht denken? Eine Garantie für Vergnügen pur ist die Freizeit aber beileibe nicht. Und wenn es zum Schadensfall kommt, können auch hier hohe finanzielle Belastungen auf Sie zukommen. So können Unfälle mit Booten oder Surfbrettern bleibende Gesundheitsschäden sowie Umweltbeeinträchtigungen zur Folge haben.
Die meisten Freizeitbeschäftigungen sind über die Privathaftpflichtversicherung versichert. Dies gilt auch, wenn Sie sich ein Surfbrett oder ein Segelboot ohne Motor geliehen haben.
Auch bei Freizeit-Haftpflichtversicherungen sind Deckungssummen von mindestens 3 Millionen Euro empfehlenswert. Bei der Bootshaftpflichtversicherung beginnen die Beiträge für kleine Segelboote bei etwas über 20 Euro (abhängig von der Segelfläche), bei Motorbooten mit 10 PS/7 kW bei gut 30 Euro.
Sterbegeldversicherung
Dabei handelt es sich um eine kleine Kapitallebensversicherung, mit einer Versicherungssumme zwischen 2.500 und 15.000 Euro. Da diese Versicherungen auf ein Endalter von 85 oder gar 1oo Jahren ausgelegt sind, ist der Risikoanteil (der für den Todesfallschutz bezahlt werden muss) in dieser Versicherung naturgemäß sehr teuer. Außerdem schlagen die Abschluss- und Stückkosten angesichts der kleinen Versicherungssumme sehr negativ zu Buche, was eine extrem niedrige Rendite zur Folge hat.
Buchstabe T
Tierhalter- Haftpflichtversicherung
Privatpersonen welche Hunde oder Pferde halten bzw. gewerblich Tiere nutzen, sollte grundsätzlich eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen.
Denn diese Tiere sind nicht wie Katzen und andere zahme Kleintiere, in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Außerdem sind Sie als Hunde- und Pferdehalter generell für Schäden verantwortlich, selbst wenn Sie kein eigenes Verschulden trifft. Nur wenn das Opfer selbst ein (Mit-)Verschulden trifft, können die Schadenersatzansprüche geringer ausfallen. Wenn Ihr vierbeiniger Liebling daher einen Autounfall verursacht oder - aus welchem Grund auch immer - eine Person gebissen hat, können Sie mit hohen Forderungen konfrontiert werden.
Buchstabe U
Unterstützungskasse
Zählt zu der ältesten Form der betrieblichen Altersversorgung. Hierbei handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die entweder von einem oder mehreren Arbeitgebern gegründet wurden, im in deren Auftrag die betriebliche Altersversorgung sicherzustellen. Auch hier zahlten früher fast ausschließlich die Unternehmen selbst für ihre Arbeitnehmer ein.
Buchstabe V
Versicherungsaktien
Aktien von Sach- und Lebensversicherungsunternehmen, meistens in der Form der Namensaktien; das Kapital ist häufig nicht voll eingezahlt. Versicherungsgesellschaften sind häufig durch gegenseitige Beteiligungen miteinander verbunden; die Märkte für ihre Aktien sind z. T. recht eng. Das Eigenkapital hat i. d. R. keine Finanzierungsaufgaben, sondern Haftungs- und Garantiefunktion. Die Schätzung eines Ergebnisses je Aktie erfolgt für Sachversicherer in enger Anlehnung an ein speziell auf Versicherungs- AG zugeschnittenes DVFA-Schema. Ertragsquellen sind das versicherungstechnische oder allgemeine Geschäft; thesaurierte Erträge bei Beteiligungen müssen bei Ergebnisschätzungen Berücksichtigung finden. Neben der Wertung versicherungsspezifischer Umstände und Kennzahlen dürfen die z. T. sehr interessanten Substanzaspekte nicht übersehen werden. Bei Lebensversicherungsgesellschaften werden zur Ertragsbeurteilung vermehrt
Kennziffern herangezogen. Als wichtigste Kennzahl gilt der Ertrag bzw. Überschuss in Prozent der Beitragseinnahmen oder je Aktie, wobei als Überschuss der Bilanzgewinn mit Rücklagenzuführung plus dem Betrag, der vor Feststellung des Jahresabschlusses der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesen wurde, bezeichnet wird; diese Größe wird durch die Direktgutschriften erweitert. Die Ertragslage der Lebensversicherer unterliegt u.a. aufgrund der gut abschätzbaren Sterblichkeit im Gegensatz zu der von Sachversicherern.
Versicherungspolice
nicht formbedürftiger Versicherungsvertrag, der den Vertragsinhalt vollständig wiedergeben muss. Die Versicherungspolice ist stets eine Beweisurkunde, d.h. sie begründet die widerlegbare Vermutung der Richtigkeit und der Vollständigkeit der vom Versicherer abgegebenen Erklärungen und sie ist stets ein Schuldschein, d. h. der Versicherer kann die Vorlage verlangen und er muss die Rückgabe verlangen.
Buchstabe W
Wassersport- Haftpflicht/Sportversicherung
Eine Wassersport- Haftpflicht/Sportversicherung benötigen alle, die mit eigenen oder auch fremden Motorbooten, auch mit Außenborder, bzw. dem eigenen Segelboot unterwegs sind. Eine Zusatzversicherung ist hingegen überflüssig, wenn man gemietete Segelboote benutzt. Auch sind Unfälle mit Ruder- und Paddelbooten (Kanus, Kajaks etc.) in der Privathaftpflicht eingeschlossen und hier ist es egal, ob es sich um eigene oder fremde Boote handelt. So sind in der heutigen Zeit auch eigene Surfbretter immer mehr Anbietern in der Privathaftpflicht mitversichert. Schäden durch geliehene Surfbretter waren ohnehin schon immer mitversichert.
Wohngebäudeversicherung
Für Hausbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. angesichts des hohen Werts von Immobilien kann es schwierig werden größeren Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen und ein Totalverlust kann schlimmstenfalls existenzbedrohend sein.
Bei einem Schaden ersetzt die Wohngebäudeversicherung die Reparaturkosten, Abbruch- und Aufräumarbeiten. Bei einem Totalschaden wird der komplette Neubau finanziert. Da der Neuwert (Wiederaufbauwert) erstattet wird, ist die Wohngebäudeversicherung auch bei älteren Immobilien „Muss“. Und wer sein Haus über Kredit finanziert, muss schon deshalb Versicherungsschutz sorgen, weil der Baufinanzierer dies in der Regel verlangt.
Versichert werden kann das Gebäude mitsamt Nebengebäuden auf dem gleichen Grundstück und eingebauten Bestandteilen wie Heizung oder verklebten Teppichböden. Je nach Vertragsgestaltung können für stimmte Gegenstände wie Einbauküchen unterschiedliche Regelung gelten. Nicht einbezogen sind generell das Grundstück und die Erschließungskosten.
Meist wird eine kombinierte Versicherung gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden abgeschlossen; diese deckt auch Schäden durch Blitzschlag, Explosion, Frost und Rohrbruch ab. Zwar können Sie sich auch nur gegen einzelne dieser Gefahren versichern, angesichts des hohen finanziellen Risikos ist dies aber nicht empfehlenswert.
Im Basisschutz normalerweise nicht versichert sind Schäden durch.
- Sturm unterhalb von Windstärke 8 und Sturmflut
- Überhöhte Spannung im Stromnetz, insbesondere nach Blitz
- Hitze- und Sengschäden oder Feuererscheinung
- Implosion
- Auslaufen von Aquarien und Wasserbetten
- Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge
- Frost wegen unzureichender Heizung
- Erdbeben
- Kriegsereignisse
- Grobe Fahrlässigkeit
Ordentliche Kündigung:
bei Jahresverträgen- Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres
Fünf-Jahresverträge können zum Ende des fünften Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Mona4n gekündigt werden.
Bei Kündigung muss dem Versicherer bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags ein aktueller Grundbuchauszug vorgelegt werden; für die Kündigung ist Zustimmung aller im Grundbuch genannten Hypothekengläubiger erforderlich; Gläubiger stimmen Kündigung in der Regel nur zu, wenn Bestätigung und Deckungszusage des neuen Versicherers vorliegen (zuerst nachweisen, dass Deckung des Risikos erhalten bleibt, dann Zustimmung der Gläubiger einholen).
Die Versicherung übernimmt die Kosten, welche entstanden sind durch:
Schäden welche durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen entstanden sind sowie daraus entstandene Folgeschäden;
Schäden durch Wasser aus Trink- und Abwasserleitungen, Wasserversorgungs- und Heizungsanlagen;
Schäden an Haus, Fenstern und Scheiben durch Sturm ab Windstärke 8 (ab 63 km/h);
Folgeschäden durch stürzende Bäume oder andere Gegenstände;
Schäden durch Hagel;
Schäden durch eindringende Niederschläge nach Sturm und Hagel;
Schäden durch Wasser aus Trink- und Abwasserleitungen, Wasserversorgungs- und Heizungsanlagen
Bruch durch Frost bei Leitungen, Rohren, Heizkörpern und Boilern, Waschbecken und WC innerhalb des Gebäudes, außerhalb nur an Zuleitungen auf dem Grundstück, aber nicht bei Entsorgungsrohren