Hier ein paar Schlagworte in kurzer Erklärung die ein Bauherr beim beantragen eines Kredites - oder beim Abschluß eines Bausparvertrages zu hören bekommt...
Nachrang
Im Grundbuch ist der Nachrang der Platz, über den das Grundpfandrecht angewendet werden kann. Derjenige, der an der ersten Stelle im Grundbuch steht, hat die sicherste Position, alle anderen Positionen können erst dann die Sicherheit über den Pfand nutzen, wenn der Vorrang bedient worden ist.
Was ist die Mindestbewertungszahl
Damit der Bausparvertrag dann auch zugeteilt werden kann, muss die Mindestbewertungszahl erreicht werden. Diese ist je nach Art und Höhe der Bausparsumme anders und entscheidet so, wann und in welcher Reihenfolge die Zuteilung erfolgt. Wenn diese Bewertungszahl nicht erreicht ist, kann das Guthaben auch nicht zur Auszahlung kommen.
Was ist ein Mindestsparguthaben
Das Mindestsparguthaben muss vor der Zuteilung des Bausparvertrags erreicht werden. Jede Bausparkasse hat hier allerdings andere Vorgeban, in welcher Höhe dieses angesetzt ist. In den meisten Fällen sind 40 oder auch 50 Prozent der Bausparsumme als Guthaben Voraussetzung für die Zuteilung des Vertrages.
Was ist die Mindestsparzeit
Eine Wartezeit, zwischen Abschluss des Vertrages und der Zuteilung, ist bei den meisten Bausparverträgen als die Mindestsparzeit angegeben. Die einzelnen Bausparkassen können diese nach der Höhe der Bausparsumme und nach sonstigen Vorgaben festlegen, bevor es dann zu der Zuteilung des Vertrags kommt, muss diese erreicht werden. Einige Bausparkassen setzen hier 12 Monate, andere auch 60 Monate an.
Weitere wichtige Infos z. B. zu den Bauzinsen gibt es hier
Oder hier bei Focus.de nochmals mit einer guten Erklärung