Finanzlexikon

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Finanzlexikon

Buchstabe A

 Ablaufbilanz
Bilanzmäßige Gegenüberstellung verzinslicher Aktiva und Passiva sowie bilanzunwirksamer Geschäfte nach der Dauer ihrer Zinsbindung. Aufgrund von Zinsbindungsfristen bestehende Inkongruenzen sind aus der Ablaufbilanz ablesbar und ermöglichen so eine Quantifizierung der Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Ertragslage.

 Abrechnungsverkehr
planmäßiger und periodischer Ausgleich von Forderungen und Gegenforderungen insbesondere der Banken eines Platzes durch Aufrechnung, so dass nur die überschießenden Spitzenbeträge durch Zahlung reguliert zu werden brauchen.


 Abschlag
1. Spanne, um die ein Kurs unter dem Nominalbetrag oder der Parität gehandelt wird.
2. Bei Aktien erfolgt ein Abschlag als Bezugsrechtsabschlag, Dividendenabschlag, bei der Ausgabe von Berichtigungsaktien und als Abschlag einer Liquidationsrate.

 Abschluss
1. Im Börsenverkehr die zunächst mündlich getroffene Vereinbarung über einen Kaufvertrag, die später durch die Schlussnote eine Bestätigung erfährt. Der Kurs, der dem Geschäft zugrunde liegt, ist der Abschlusskurs.
2. Buchmäßiger Abschluss. Die Übertragung des Saldos eines Kontos auf das Schlussbilanz- bzw. Gewinn- und Verlustrechnungskonto.
3. Abrechnung eines Kundenkontos und Begleichung des Saldos durch Einzahlung des Kunden oder Auszahlung der Bank.
4. Jahresabschluss nach Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht.

 Anlageberatung
Beratung institutioneller und privater Anleger über die wichtigsten Formen der Geld- und Kapitalanlage. In der Anlageberatung spielen - weltweit - die Kreditinstitute die Hauptrolle. Daneben sind noch selbständige Berater, Börsen- und andere Informationsdienste sowie in- und ausländische Investmentgesellschaften auf diesem Gebiet tätig. Die Institute beraten ihre Kunden bei der Auswahl, Kombination und Umschichtung von Kapitalanlagen, wobei sie Nutzen-, Risiko- und Zeitraumpräferenzen des Kunden hinreichend berücksichtigen müssen und dabei Optimierungsgesichtspunkte zu beachten haben.


 Anlagepapiere
Wertpapiere, die sich zur Geldanlage über längere Fristen eignen. Das sind neben Anleihen und den meisten Investmentzertifikaten insbesondere auch Aktien mit Wachstumschancen. Aktien ausgesprochen zyklischer oder riskanter Branchen eignen sich dagegen weniger zum Dauerbesitz.

Buchstabe B




 Barkredit
Bereitstellung von Geld in laufender Rechnung oder auf einem Kredit-/Darlehenskonto; es kann in jedem Fall in bar verfügt werden. Zu den Barkrediten zählen der Kontokorrentkredit und der Konsumentenkredit.

 Beleihungsgrenze
gesetzliche oder satzungsmäßige Vorschriften zur Begrenzung der Kreditgewährung bzw. der Eignung von Krediten gegen Grundpfandrechte bzw. Registerpfandrechte für die Deckung oder bestimmte sonstige Geschäftsarten.

 Beleihungswert
Wert, welcher dem Beleihungsgegenstand unter Berücksichtigung sämtlicher für die Bewertung notwendigen Umstände beizumessen ist. Grundlage der Ermittlung sind der Ertragswert, der Sachwert und der Verkehrswert. Gegenstand der Beleihung sind Grundstücke, Erbbaurechte, Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurechte, Teilerbbaurechte sowie Schiffe und Schiffsbauwerke. Kredite, die durch Grundpfandrechte oder Schiffspfandrechte gesichert sind und deren Verzinsung und Rückzahlung jederzeit durch den Beleihungsgegenstand gewährleistet sind, sind Realkredite.

 Bonität
Güte oder Qualität eines Schuldners bzw. Emittenten, bezeichnet den Grad der persönlichen Kreditwürdigkeit und der materiellen Kreditwürdigkeit. Auskunfteien versuchen die Bonität einer Firma durch Kennziffern zu erfassen.

 Bonus
neben der Dividende ausgeschüttete, einmalige Vergütung, die den Aktionären in besonders günstigen Geschäftsjahren, bei Jubiläen oder bei Erzielung eines außergewöhnlichen Gewinns gewährt wird.


 Börsenabteilung
führt u. a. die Effektengeschäfte aus, die an der Börse oder direkt erledigt werden, Die Geschäfte werden von den Börsenvertretern der Bank getätigt. Der Kontendisponent prüft zunächst, ob der Kontostand des Auftraggebers die Ausführung des Kaufauftrages zulässt oder ob sich die Stücke, die verkauft werden sollen, im Depot befinden.


Buchstabe C

 Chipkarte
Universalkarte, die mit einem elektronischen Bauelement ausgestattet is. Sie hat den unbaren Zahlungsverkehr entscheidend verändert.

 Courtage
Gebühr, die der Börsenmakler für die Vermittlung der Börsengeschäfte erhält. Ihre Höhe ist für den Kursmakler einheitlich festgesetzt, entweder in Prozent oder Promille des Kurswertes oder des Nennwertes, seltener in festem Satz pro Stück. Sie ist nach Effektengattungen z. T. auch nach der Höhe des Kurswertes oder nach der Art des Geschäfts gestaffelt. Die Bank stellt die an den Makler entrichtete Courtage dem Kunden in Rechnung. Für freie Makler bestehen meist keine festen Courtage-Sätze, sie werden von Fall zu Fall vereinbart und kommen gelegentlich sogar ganz in Fortfall.
Buchstabe D

 Dauerauftrag.
Für Überweisungen erteilt der Kunde seiner Bank, Sparkasse oder dem Postgiroamt Daueraufträge für regelmäßig in gleicher Höhe wiederkehrende Zahlungen, wie Mieten, Versicherungsprämien und dgl. Meist werden für Daueraufträge besondere Gebühren berechnet.

 Devisenkurs
Kurs beim Wechseln einer Währung in eine andere Währung, wobei es sich um eine bargeldlose Transaktion handelt, wogegen dem Austausch von Banknoten der - Sortenkurs zugrunde liegt.

 Devisenmarkt
an der Devisenbörse bzw. zwischen den einzelnen Banken stattfindender Handel in fremden Valuten, wobei vielfach auch der - Sortenhandel eingerechnet wird.

 Devisenoption
Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, die dem Käufer das Recht einräumt, einen Fremdwährungsbetrag zu einen festgelegten Kurs = Striking oder Basispreis zu einem bestimmten Zeitpunkt = Laufzeit bzw. Fälligkeit zu beziehen oder anzudienen. Der Käufer der Option ist nicht verpflichtet, von seinem Recht Gebrauch zu machen. Für dieses Recht zahlt der Käufer der Option dem Verkäufer einen Preis, die so genannte - Optionsprämie. Der Verkäufer übernimmt im Gegenzug die Verpflichtung, einen Fremdwährungsbetrag zu liefern oder entgegenzunehmen sofern der Käufer von seiner Option Gebrauch macht.

 Diskontkredit
kurzfristiger Kredit, den ein Kreditinstitut durch den Ankauf von Wechseln vor deren Fälligkeit gegen Abzug von Diskont dem Veräußerer der Wechsel gewährt. Meist ein kurzfristiger Kredit mit einer Laufzeit bis zu 90 Tagen. Rechtsgrundlage des Diskontkredit ist i.d.R. ein Kaufvertrag. Der Bankkunde verkauft den Wechsel an die Bank, als Kaufpreis bezahlt die Bank den Wechselbetrag abzüglich Zinsen, Provision und Spesen.
Der Diskontkredit ist für die Bank ein sicherer Kredit wegen der Mithaft Dritter und Rückzahlung durch den Bezogenen, der i. d. R. nicht der Einreicher ist, anders bei sog. Umkehrwechsel.

Buchstabe E

 Effektivgeschäft
Geschäft mit Waren oder Wertpapieren, das auf konkrete Erfüllung abzielt, im Gegensatz zum Differenzgeschäft. Zum Effektivgeschäft gehören die Lokogeschäfte, die Abschlüsse „auf Abladung", in „rollender" und „schwimmender" Ware.

 Effektivklausel
Zusatz „effektiv" neben einer Schuldsumme in ausländischer Währung, die im Inland zahlbar ist, wenn die Zahlung in effektiver Auslandsvaluta erfolgen soll. Der Schuldner kann sich bei Effektivklausel nur durch Zahlung in der betreffenden Währung befreien, Tritt diese Fremdwährung außer Kurs oder ist die Zahlung in ausländischer Währung nicht ausdrücklich ausbedungen, so kann die Zahlung in Landeswährung erfolgen.


 Euro
Europäische Währungseinheit, die mit dem Inkrafttreten der Europäischen Währungsunion an die Stelle der bisherigen Währung der Teilnehmerländer im Euro-Währungsraum getreten ist. Für eine Übergangszeit, die mit dem 30. Juni 2002 endete, galten die alten Geldzeichen der Teilnehmerländer weiter. Der Barzahlungsverkehr begann mit dem 1.1.2002. Im unbaren Zahlungsverkehr konnte der Euro schon vorher verwendet werden. Die Währungen der Teilnehmerländer wurden zum 1. Januar 1999 in einem festen Umtauschverhältnis zueinander unwiderruflich fixiert.

Buchstabe F

 Fälligkeit
Die Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, zu welchem ein Vertragsteil die von ihm ge-schuldete Leistung sofort zu erbringen hat. Besondere Bedeutung kommt diesem Be-griff im Zusammenhang mit Zahlungsansprüchen zu. Die Fälligkeit von Vergütungsansprüchen ist unterschiedlich ausgestaltet:
• Der Werklohn des Unternehmers wird beim BGB-Vertrag mit Abnahme der Bauleistung zur Zahlung fällig; ohne abweichende Vereinbarung kann der Unter-nehmer keine Abschlagszahlungen verlangen.
• Beim VOB-Vertrag wird der Werklohn des Unternehmers erst fällig, wenn der Bauherr die Leistung abgenommen hat,
- der Unternehmer eine prüfbare Schlussrechnung erteilt hat und
- der Bauherr diese Rechnung geprüft hat bzw. die Frist zur Rechnungsprüfung von 2 Monaten abgelaufen ist.
Abschlagszahlungen werden 18 Werktage nach Zugang einer Aufstellung über die geleisteten Arbeiten fällig.
• Die Fälligkeit des Architektenhonorars setzt die abnahmefähige Erbringung der Leistung und die Erteilung einer prüffähigen Schlussrechung voraus. Abschlagszahlungen werden fällig, wenn die entsprechende Teilleistung erbracht ist und der Architekt die -+ Abschlagszahlung verlangt.

 Finanzierung
1. Maßnahmen zur Kapitalausstattung einer Unternehmung, einschließlich Kapitalfreisetzungseffekte durch Abschreibungen. Unter Kapital wird das Gesamtvermögen einer Unternehmung verstanden, das sich zusammensetzt aus:
1. Eigenkapital und 2. Fremdkapital, das wieder unterteilt wird in langfristiges und kurzfristiges Fremdkapital. Von wirtschaftlicher, insbesondere liquiditätspolitischer, Bedeutung ist vor allem die Überlassungsdauer der einzelnen Kapitalbestandteile: das Eigenkapital hat durchweg einen unbefristeten Charakter, das Fremdkapital kann lang- oder kurzfristig sein.

 Finanzpolitik
jede Form gezielter Einflussnahme auf die Volkswirtschaft und die Wirtschaftssubjekte mit Hilfe der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben. Finanzpolitik ist ein Teil der Wirtschaftspolitik. Sie bedient sich gewisser Instrumente ähnlich wie die – Geldpolitik und ist insofern mit dieser verwandt. Sie dient der optimalen Erfüllung öffentlicher Aufgaben, gerechter Vermögens- und Einkommensverteilung und einer gleichmäßig stabilen Wirtschafts- und Konjunkturentwicklung. Stabilität des Geldwertes setzt das Zusammenwirken von Finanz- und Geldpolitik voraus.

 Fremdkapital
in Form kurz- oder langfristiger Kredite aufgenommenes Kapital einer Unternehmung; wird in der Bilanz auf der Passivseite sehr stark aufgegliedert ausgewiesen. Aus der Zuführung von Fremdkapital erwachsen den Unternehmen feste Zahlungsverpflichtungen. Es dient wie das Eigenkapital zur Beschaffung von
Anlage- und von Umlaufvermögen. Es wird zugeführt durch Anleihen, Schuldscheine, Hypotheken, Lieferanten- und Bankkredite sowie sonstige Darlehen und Verbindlichkeiten. Auch Wertberichtigungen, Rückstellungen, erhaltene Anzahlungen und Rechnungsabgrenzungsposten gelten als Fremdkapital. Zum Fremdkapital zählt auch der Wert von Zahlungsverpflichtungen infolge von Finanzierungssurrogaten wie - Leasing, - Factoring. Vom Eigenkapital aber, das den Eigentümern der Unternehmung gehört, unterscheidet es sich dadurch, dass es von unternehmensfremden Dritten, von außen, stammt bzw. diesen gehört.

Buchstabe G

Geldvermögen
Vermögen der privaten Haushalte, der Unternehmen, der öffentlichen Haushalte und des Auslandes in Form von Geldanlagen bei Kreditinstituten (Bargeld, Einlagen, Bausparguthaben), bei Versicherungen, in Wertpapieren  und anderen Forderungen; den Geldvermögen werden die Verpflichtungen gegenübergestellt; zu den Geldvermögen rechnen i. w. S. auch die der Banken, Bausparkassen und Versicherungen, so dass sich Vermögen und Schulden der nichtfinanziellen und der finanziellen Sektoren per Saldo ausgleichen.   

 Geldwesen
Ordnung der Geldwirtschaft eines Landes, nach heutiger Auffassung ein Monopol des Staates, der durch Gesetzgebung und Überwachung das Geldwesens regelt und beeinflusst. Zur staatlichen Hoheit gehört die - Münzhoheit, d. h. das Recht, das Münzwesen zu regeln, und das Münzregal, d.h. das Recht, Münzen zu prägen. Gesetzlich geregelt ist die Notenemission, oft sind die Notenbanken verstaatlicht. Durch Bankenaufsicht und - Bankengesetzgebung wird die Geld- Währungs- und Kreditpolitik entscheidend beeinflusst, in manchen Ländern ist das Bankwesen verstaatlicht.

 Gemeinschaftsbanken
durch Zusammenschluss von Girozentralen und Landesbanken entstandene öffentlich-rechtliche Institute. Gemeinschaftsbanken sind heute noch die Girozentralen in Bremen, Düsseldorf/Münster, Frankfurt, Hannover/Braunschweig, Kiel, Main, um München. Gewährträger bei den Gemeinschaftsbanken sind neben betreffenden Sparkassen- und Giroverbänden die Länder- und kommunalen Körperschaften, während in Hamburg Gewähr träger allein das betreffende Land und in Mannheim, Saarbrücken und Stuttgart Gewährträger allein die Sparkassen- und Giroverbände sind.


Buchstabe H

 Habenzinsen
Einlagen und aufgenommene Gelder erhalten als Entgelt für die Überlassung von Geldkapital Habenzinsen. Nach $ 23 KWG kann der Bundesminister der Finanzen im Benehmen mit der BBk die Habenzinssätze durch RechtsVO festsetzen. Der Bundesfinanzminister kann das BAK ermächtigen, an seiner Stelle solche Rechtsverordnungen zu erlassen. Von der Möglichkeit der Reglementierung der Habenzinssätze wird seit 1967 nicht mehr Gebrauch gemacht.
Vielmehr wird es den Marktkräften überlassen, den Habenzinsen als Gleichgewichtspreis zwischen der Geldnachfrage der Kreditinstitute und dem Geldangebot der Einleger immer wieder neu zu finden.

 Handelsvertreter
selbständiger - Kaufmann, der aufgrund eines festen Vertragsverhältnisses für das Handelsgewerbe eines Anderen Geschäfte vermittelt oder im Namen des Anderen abschließt. Zur Annahme von Zahlungen bedarf er einer besonderen Ermächtigung. Ein Handelsvertreter kann gleichzeitig für mehrere Auftraggeber tätig sein. Für seine Tätigkeit erhält er eine Provision. Anders als dem Makler steht ihm die Provision nicht schon ihr das vermittelte, sondern erst Ihr das zutandegekommene Geschäft zu.

 Hypothekenbrief
wird dem Grundeigentümer vom Grundbuchamt ausgehändigt, dem es dann überlassen bleibt, ihn dem Gläubiger zu übergeben. An Stelle dieser Übergabe kann eine Vereinbarung treten, dass der Gläubiger sich den Hypothekenbrief vom Grundbuchamt geben lassen kann. Seine Übergabe ist Voraussetzung für den Erwerb der Briefhypothek; der Übergabe des Hypothekenbriefes ist weiterhin zur Übertragung der Briefhypothek erforderlich. Es genügt eine schriftliche Abtretungserklärung des Veräußerers und Übergabe.


 Hypothekenpfandbriefe
andere Bezeichnung für die durch Hypotheken gedeckten Schuldverschreibungen  der privaten Hypothekenbanken und der öffentlich- rechtlichen Grundkreditanstalten.

Buchstabe I

 Inhabergrundschuld
Grundschuld, bei der der Grundschuldbrief auf den Inhaber ausgestellt ist. Die Inhabergrundschuld hat keine praktische Bedeutung erlangt.

 Inhaberklausel
Klausel auf einem -. Wertpapier, wonach der Inhaber des Wertpapiers zur Geltendmachung der Rechte aus dem Papier befugt ist. Sie ist nicht immer notwendig, z. B. bei staatlichen Inhaberschuldverschreibungen. Von großer Bedeutung ist die Inhaberklausel im Scheckverkehr, da der Scheck  erst durch Inhaberklausel die leichte Verkehrsfähigkeit erlangt.

 Inhaberschuldverschreibung
Schuldverschreibung, in der sich der Aussteller zur Leistung an den Inhaber verpflichtet. Das braucht in der Urkunde nicht ausdrücklich vermerkt zu sein, wenn üblicherweise ein Inhaberpapier vorliegt. Wer die Urkunde im Besitz hat, kann Leistung verlangen, es sei denn, dass der Aussteller beweist, dass der Besitzer zur Verfügung über die Urkunde nicht berechtigt ist. Der Aussteller wird auch durch Leistung an nicht berechtigte Inhaber befreit. Im Inland ausgestellte Inhaberschuldverschreibung, in denen Zahlung einer bestimmten Geldsumme versprochen wird, bedürfen staatlicher Genehmigung, das gilt nicht für Inhaberschuldverschreibung des Bundes oder eines Bundeslandes.

 Inkassogeschäft
Einziehungsgeschäft, befasst sich mit der Einziehung von Schecks, Wechseln,  Zins und Dividendenscheinen, Dokumenten, Rechnungseinzugspapieren u. a., hat durch den unbaren Zahlungsverkehr sehr große Bedeutung erlangt.


 Innenfinanzierung
Maßnahme zur Kapitalbeschaffung innerhalb des Unternehmens. Dem Unternehmen fließen liquide finanzielle Mittel im Rahmen des betrieblichen Umsatzprozesses zu, bisher gebundenes Kapital wird in frei verfügbare Zahlungsmittel umgewandelt. Zu unterscheiden sind:
1. Selbstfinanzierung durch Einbehaltung von Gewinnen und Bildung - stiller Reserven
2. Finanzierung aus Rückstellungen
3. Kapitalfreisetzung durch Abschreihung
1. und 2. führt zu einer Bilanzverlängerung, während 3, Aktivtausch bewirkt.

Buchstabe K

 Kapitalflucht
Kapitalausfuhr, die nicht im Zusammenhang mit dem durch den Außenhandel bedingten - internationalen Kapitalverkehr steht, sondern vorwiegend aus Sicherheitsgründen erfolgt. Auch Rentabilitätserwägungen können eine Rolle spielen. Gründe der Kapitalausfuhr sind vor allem 1. allgemeine politische Unsicherheit im Land; 2. wirtschaftspolitische Maßnahmen (z. B. angekündigte Sozialisierungen); 3. erwartete oder bereits fortschreitende Geldentwertung; 4. erwartete Abwertung der inländischen Währung; 5. zu hohe Besteuerung des Kapitals.

 Kapitalgesellschaft
rechtsfähige juristische Person, die auf dem Gedanken der Kapitalbeteiligung und nicht wie die Personengesellschaft auf dem Gedanken der persönlichen Beteiligung des Gesellschafters aufgrund des Gesellschaftsvertrags aufgebaut ist. Die Gesellschafter haften nicht persönlich oder unbeschränkt, sondern jeder nur mit seiner Einlage; die Gesellschaftsanteile sind im Grundsatz frei veräußerlich und vererbbar.

 Kapitalkosten
allgemeiner Begriff für Kosten des zur Verfügung gestellten Kapitals; Preis für den momentanen Verzicht der Gläubiger auf Konsum, auch Preis für die höhere Wertschätzung von Gegenwartsgütern als von Zukunftsgütern.
Es ist zu unterscheiden zwischen 1. Fremd-Kapitalkosten und 2. Eigenkapital-Kapitalkosten
1. Die Fremd-Fremdkapital sind die aus einem Kreditverhältnis von dem Schuldner zu leistenden effektiven Zahlungen. Der Kapitalkostensatz kann durch die interne Zinsfußmethode ermittelt werden.
2. Die Eigen-Kapitalkosten entsprechen den Renditeerwartungen der Anteilseigner eines Unternehmens. Sie stellen externe K. dar, soweit es sich um Ausschüttungen an die Anteilseigner handelt, und sind als Kosten der - Selbstfinanzierung zu berücksichtigen. Interne K. dagegen sind Opportunitätskosten, die den

 Kontenrahmen
Einheitsschema für die Aufstellung von Kontenplänen, d. h. eine systematische Gliederung aller Kontengruppen und Kontenklassen für die Betriebe aller Wirtschaftszweige oder für Betriebe spezieller Wirtschaftszweige. Kontorahmen bestehen in fast allen europäischen Staaten. Sie sind meist nach dem Dezimalordnungssystem klassifiziert.

 Kontermine
Bezeichnung für die Börseninteressenten, die bei steigenden oder fallenden Kursen Gegengeschäfte abschließen.

 Kontoabschluss
1. der Rechnungsabschluss von für Kunden geführte Bankkonten ist gemäß Nr. 14 AGB mindestens einmal jährlich vorzunehmen. Üblich sind Monats- und Quartalsabschlüsse. Seltener sind Halbjahres und jährliche Kontoabschluss. Der Kunde erkennt den Kontoabschluss an, wenn er nach Nr. 15 AGB nicht binnen Monatsfrist widerspricht. Der Kontoabschluss enthält den Saldo zum Stichtag, die Abrechnung der Zinsen, Spesen, Gebühren. Neben den periodischen Kontoabschluss wird ein zwischenzeitlicher Kontoabschluss erstellt, wenn ein Konto oder eine Kundenverbindung aufgelöst wird.
2. Der Kontoabschluss intern geführter Konten wird regelmäßig zum Ende des Geschäftsjahres im Rahmen der Bilanzierungsarbeiten durchgeführt.

Buchstabe L

 Lastschrift
Buchungsvorgang auf einen Bankkonto, das mit dem Buchungsbetrag belastet wird. Gegensatz: Gutschrift, die dem Konto gutgeschrieben wird, das Konto wird mit dem Gutschriftbetrag „erkannt“.
Verkehrsübliche Bezeichnung für das im Lastschriftverkehr verwendete Lastschriftformular.
 Leerverkauf
Verkauf von Waren oder Wertpapieren an der Börse, die man als Verkäufer noch nicht besitzt. Der Verkäufer spekuliert a la —Baisse, d. h. er rechnet mit Kursrückgängen in der Hoffnung, sich zu einem späteren Zeitpunkt niedriger eindecken zu können. Die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Einkaufskurs entspricht dem Gewinn oder Verlust des Verkäufers.

 Liquidation
1. Abwicklung der Geschäfte einer aufzulösenden Handelsgesellschaft, sie erhält im Firmennamen den Zusatz „i. L.";
2. Abwicklung der Termingeschäfte an der Börse, meist mit Hilfe besonderer Vereinigungen. Es wird nicht jedes einzelne Geschäft unmittelbar erfüllt, sondern von allen beteiligten Firmen werden auf Skontrobogen für jedes Papier alle Engagements mit den zu liefernden und abzunehmenden Beträgen verzeichnet und saldiert; nur diese Endsalden werden effektiv ausgeglichen, zu einem vom Börsenvorstand festgesetzten Liquidations- oder Kompensationskurs.

 Lohn- und Gehaltskonto
Form des Bankkontos, auf dem die Lohn- und Gehaltseingänge von Arbeitnehmern verbucht werden; wurde früher ganz ohne Gebühren geführt, dafür erfolgt i. d. R. keine Verzinsung der Guthaben; heute überwiegend Berechnung von Kontoführungsgebühren, oft mit einigen Freiposten im Monat oder Quartal. Auf Lohn- und Gehaltskonten werden Dispositionskredite eingeräumt, deren Limit sich nach dem regelmäßigen Lohn- und Gehaltseingang richtet.

Buchstabe M

 Minderheitsrechte
Das AktG räumt einer bestimmten Minderheit von Aktionären gewisse Rechte ein, insbesondere um den Kleinaktionär vor dem Einfluss der Großaktionäre zu schützen. Hierzu zählen u. a. die Erleichterung der Einberufung einer  Hauptversammlung durch eine Minderheit, die Präzisierung des Auskunftsrechts der Aktionäre und die wesentliche Erweiterung der Rechtsbehelfe bei Auskunftsverweigerung des Vorstandes, ferner die Präzisierungen der Bestimmungen über das Höchststimmrecht. Ein einzelner Aktionär kann Gegenanträge zur HV stellen, eine Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung beantragen u. a. Abfindung Außenstehender Aktionäre.

 Minderjährige
natürliche Personen unter 18 Lebensjahren. Minderjährige unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. Minderjährige, die älter als 7 Jahre sind, sind beschränkt geschäftsfähig.

 Mindestzinssatz
Regelung des Konsensus Ihr Zinssubventionen, Zinssätze einer Währung nur auf ein festgelegtes Mindestzinsniveau herunterzuschleusen. Die Mindestzinssätze sind nach Laufzeiten und Ländern gestaffelt. Die Mindestzinssätze werden halbjährlich der Zinsentwicklung de Währungen angepasst. Für Währungen, deren Marktzinssätze niedriger als die im Konsensus festgelegten Mindestzinssätze sind, gelten sog. „Referenzzinssätze“.

 Minuskapital
negatives - Eigenkapital in der Bilanz. Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, so ist ein sich ergebender Überschuss der Passivposten über die Aktivposten am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen.

Buchstabe N

 Nettogeschäfte
Börsengeschäfte, in denen die Bank im Verhältnis zum Kunden als Eigenhändler auftritt, z.B. in amtlich nicht notierten Werten. Die Abrechnung erfolgt netto, d. h. ohne gesonderte Berechnung von Provision, Abwicklungsgebühr, Courtage; diese Kosten werden sofort dem Kurs zugeschlagen; außer dem Kurswert wird nur Börsenumsatzsteuer ausgewiesen.


 Neubauhypothek
Hypothek, die vor Fertigstellung eines Wohnungsneubaues gewährt wird. Mit der Auszahlung der Neubauhypothek wird erst begonnen, wenn vorher andere für den Bau zur Verfügung stehende Mittel, insbesondere das Eigenkapital, in den Bau investiert worden sind. Die Art der Auszahlung der Neubauhypothek ist bei den Kreditinstituten verschieden. Manche Institute zahlen erst aus, wenn das ganze Bauvorhaben fertig gestellt ist. In diesem Fall ist meist ein - Bauzwischenkredit notwendig. Andere Institute zahlen ein Drittel der Neubauhypothek bei Fertigstellung des Rohbaues, ein Drittel nach Fertigstellung der Schreiner- und Installationsarbeiten und das letzte Drittel nach Fertigstellung des gesamten Bauvorhabens aus. Oder die erste Hälfte der Neubauhypothek wird bei Fertigstellung des Rohbaues, der Rest in Teilbeträgen mit fortschreitendem Bau ausgeschüttet.

 Nummernkonten
Konten ohne Bezeichnung des Kontoinhabers, unterscheiden sieh ausschließlich in der Art der Bezeichnung von anderen Konten. In der Buchhaltung werden diese Konten allein unter einer Nummer geführt, so dass den Kontoführern und Schaltermitarbeitern der Bank die Identität des Kontoinhabers nicht bekannt ist. Die Legitimation des Kontoinhabers wird von leitenden Mitarbeitern der Bank festgestellt, die dafür Sorge tragen, dass die Identität des Kontoinhabers nicht weiter innerhalb und außerhalb des Kreditinstituts bekannt wird. Da über die Identität des Kontoinhabers nur ein kleiner Personenkreis der Bank informiert ist, sind die Nummernkonten einer besonders strengen Diskretion unterworfen.

Buchstabe O

 öffentliche Banken
vom Staat oder öffentlichen Körperschaften errichtete und betriebene Banken. Sie haben i.d.R. öffentlich- rechtlichen Charakter, z.T. privatwirtschaftliche Rechtsformen, sind dann aber vom Staat oder öffentlichen Körperschaften abhängig. In der BRD oft gemeinnützige Aufgaben: Förderung des Sparwesens, Kreditversorgung der Landwirtschaft und des Mittelstandes. Finanzierungshilfe beim Wohnungsbau, Förderung von Innovationen, Behebung von Notständen u.a.: doch treten sie z.T. auch in Konkurrenz zu den privaten Banken. Öffentliche Banken sind: Sparkassen, Landesbanken, Girozentralen, öffentliche Realkreditinstitute, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Finanzierungs- AG, die Lastenausgleichsbank, Landwirtschaftliche Rentenbank, Deutsche Bau- und Bodenbank AG, Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank AG, Berlin.

 öffentliche Beurkundung
Beurkundung eines Rechtsgeschäftes durch einen Notar. Die Erklärungen der Beteiligten werden mündlich abgegeben, protokolliert, den Beteiligten vorgelesen und von diesen genehmigt und unterschrieben. Hauptfälle: Kaufverträge über Grundstücke und Gebäude; Grundstücksbelastungen; Schenkungsversprechen; Verträge unter Ehegatten über die Regelung ihrer vermögensrechtlichen Verhältnisse; erbrechtliche Verfügungen; die Satzung der Aktiengesellschaft; der Gesellschaftsvertrag der GmbH.

 Öffentliche Hand
Körperschaften des öffentlichen Rechts, landläufiger Sammelbegriff für staatliches Vermögen, sowohl Eigentum des Bundes, der Länder, der Gemeinden als auch anderer Körperschaften öffentlichen Rechts, nicht dagegen Betriebe, an denen nur staatliche Beteiligungen bestehen.



Buchstabe P

 Personalkredit
ohne ausreichende dingliche Sicherheit gegebener Kredit. Er setzt eine genaue Kenntnis der Vermögensverhältnisse, des Geschäftsgebarens und der Persönlichkeit des Kreditnehmers voraus. Er wird meist als Kontokorrentkredit gegeben. Um Personalkredit handelt es sich auch, wenn die Beleihungsgrenze überschritten wird.
Unter Personalkredit versteht man vielfach auch einen Kredit, bei dem auf die Kreditwürdigkeit der Person des Kreditnehmers ein größeres Gewicht gelegt wird als auf die Sicherheit. Ein neuerdings häufig vorkommender Personalkredit sind der Kleinkredit sowie das Anschaffungsdarlehen. Auch die Kredite der Bank an ihre eigenen Mitarbeiter werden als Personalkredit bezeichnet.

 Personendepot
persönliches Depotbuch, das in der Depotbuchhaltung nach Deponenten geordnet in Buch- oder Karteiform geführt werden muss, im Gegensatz zum Sachdepot, das nach Wertpapiergattungen klassiert ist.
Personengesellschaft, Zusammenschluss mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes; die Gesellschafter haften persönlich mit ihrem Vermögen und arbeiten im Betrieb mit Personalkredit sind Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.

 Persönliche Identifikations-Nummer
ausschließlich dem Berechtigten bekannte persönliche Geheimzahl, die sozusagen als Unterschriftsersatz dient. Die Kreditinstitute händigen dem Kunden die vierstellige PIN in einem verschlossenen Umschlag gegen Quittung aus. Die PIN ist in Verbindung mit der eurocheque- Karte für die Benutzung von - Geldausgabeautomaten bzw. für die Teilnahme am POS erforderlich.

 POS
Bargeldloses Bezahlen an der Ladenkasse mittels eurocheque- Karte und - persönlicher Identifikationsnummer ohne Scheckformular. An einem speziellen Datenlesegerät neben der Ladenkasse werden die Daten vom - Magnetstreifen der ec- Karte erfasst und zusammen mit der PIN vom POS- Terminal, welches separat installiert oder mit der Ladenkasse verbunden sein kann, zur Überprüfung an eine Autorisierungszentrale weitergeleitet. Der Rechnungsbetrag wird nach erfolgter Autorisierung von der Hausbank des Händlers dem Konto des ec- Karteninhabers belastet und dem Konto des Händlers gutgeschrieben. Der Zahlungsverkehr erfolgt beleglos.

 Postbarscheck
besondere Verwendungsart des Postschecks. Mit einem Postbarscheck kann der Postgirokunde bei einem Postamt oder einer Poststelle seiner Wahl einen Barbetrag aus seinem Postgiroguthaben gebührenfrei abheben oder abheben lassen. Gezahlt wird an den Vorleger des Schecks, der sich durch eine besondere grüne Ausweiskarte legitimieren muss. Der Scheck ist auf Grund der Überbringerklausel zwar ein Inhaberscheck, wird aber nur an den ausgezahlt, der neben dem Postbarscheck die grüne Ausweiskarte vorlegt. Die Teilnahme am Postbarscheckverfahren kann bei der Kontoeröffnung, später durch formlosen Antrag, beim Postgiroamt erklärt werden. Mit Einführung des Postbarschecksystems im Jahre 1969 wurde ein lange beklagter Mangel des Postgirosystems behoben, ohne weitere Umstände Geld vom eigenen Konto abheben zu können.

Buchstabe Q

 qualifizierte Gründung
Gründung einer AG, bei der Sacheinlagen gemacht werden.

 Quittung
schriftliche Bestätigung des Empfängers einer Leistung oder Zahlung durch den Gläubiger gem. § 368 BGB. Die Auszahlung von Bargeld ist sowohl gegen Quittung als auch gegen Barscheck möglich. Für die Bank ist es wichtig, dass sie ohne Risiko mit befreiender Wirkung auszahlen kann. Am besten ist sie gesichert, wenn sie gegen Scheck des Kunden auszahlt. Im Rahmen des halbbaren Zahlungsverkehrs können Dritte i. d. R. nur mit Barscheck abheben. Der Barscheck berechtigt den Überbringer zur Entgegennahme des Betrages. Bei Auszahlungen gegen Barscheck ist es teilweise üblich, dass der Scheckinhaber zuvor seinen Namen auf die Rückseite des Schecks setzt. Bei der Einlösung durch die Kontoführende Stelle ist die Unterschrift nach der Bankpraxis nur als Quittung zu werten, so dass keine Indossamentshaftung des Einreichers gegenüber der bezogenen Bank besteht. Die Auszahlung an den Überbringer einer Quttung ist insoweit ein Risiko, als es sich bei der bereits ausgefüllten Quittung um eine unechte Quittung handeln kann, bei der die Unterschrift des Kontoinhabers gefälscht wurde. Die Bank würde in einem solchem Falle nicht mit befreiender Wirkung auszahlen. Bei einer echten Quittung besteht die Gefahr, dass der Überbringer nicht ermächtigt ist, den Auszahlungsbetrag zu empfangen. Eine Auszahlungsquittung sollte daher vom Kontoinhaber oder sonstigen Berechtigten am Schalter ausgefüllt und unterschrieben werden.

Buchstabe R

 Reininvestition
Erneuerung der vorhandenen Anlagen im Rahmen ihrer Abnutzung, auch Ersatzinvestition, auch: Wiederanlage von Zahlungsmitteln, die aus einer Investition fließen. Die Reininvestition aus Umsatzerlösen führt zu einem Kapazitätserweiterungseffekt. Gegensatz: Neu- oder Erweiterungsinvestition.

 Reisescheck
Reisezahlungsmittel in Form von Schecks oder scheckähnlichen Urkunden: Sie lauten i. d. R. auf bestimmte runde Beträge und werden in Heften an den Reisenden verkauft, der auf jedem Scheck seine Unterschrift zu geben hat; die Einlösungsstellen sind in einem Verzeichnis angegeben. Bei der Einlösung hat er seine Unterschrift auf dem Reisescheck zu wiederholen; außerdem muss er sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen.
Inländische Banken haben von ausländischen Banken Reiseschecks vorrätig, die sie an Reisende, die sich in das betreffende Land begeben wollen, verkaufen.


 Risikostreuung
Verteilung des Kreditrisikos auf eine breite Basis. Der Bestand der Kredite eines Instituts soll auf eine große Anzahl von Kreditnehmern, auf eine Vielzahl von Branchen und Regionen, unterschiedliche Laufzeiten und Sicherheiten verteilt sein. Auch Forderungen an ausländische Kreditnehmer sollen bestimmte Quoten für die einzelnen Länder nicht übersteigen. Das Risiko liegt hier in möglichen Kursveränderungen und Devisenbestimmungen.

 Rückbürgschaft
sichert den Bürgen, der den Gläubiger befriedigt hat, für seinen Rückgriffsanspruch gegen den Hauptschuldner. Der Rückbürge verbürgt sich gegenüber dem Bürgen für den Hauptschuldner. Befriedigt der Rückbürge den Bürgen, so muss in entsprechender Anwendung des § 774 BGB die bereits auf den Bürgen übergegangene Hauptforderung nunmehr auf den Rückbürgen übergehen, Nachbürgschaft.

Buchstabe S

 Saisonkredit
Kredit an Betriebe mit stark saisonabhängiger Produktion, so vor allem in der Landwirtschaft zur Beschaffung von Düngemitteln, Saatgut, Futtermitteln. Landwirtschaftliche Saisonkredite werden i.d.R. von den Raiffeisenbanken in laufender Rechnung zur Verfügung gestellt, durch Bürgschaft oder Grundbucheintragungen gesichert; auch als Wechsel- oder Akzeptkredit gebräuchlich. Auch in der Spielwaren- und Pelzindustrie und im Weihnachtsgeschäft üblich. Die Saisonkredite werden i. d. R. in 6 bis 9 Monaten abgedeckt. Der Saisonkredit ist somit ein sehr kurzfristiger Kredit, weil er sich aus den Geschäftserlösen amortisieren soll.

 Saldenbilanz
aus der Summenbilanz entwickelte Zusammenstellung der Salden einer Rechnungsperiode. Die Saldenbilanz wird fortgeführt zur Inventurbilanz und - Erfolgsrechnung.


 Saldo
1. Unterschiedsbetrag, insbesondere der, der sich durch Aufrechnung von Soll- und Habenseite eines Kontos ergibt;
2. der Saldo im Kontokorrent, der je nachdem ein Soll- Saldo oder Haben- Saldo ist;
3. Saldo der Außenhandelsbilanz eines Landes ist entweder Aktiv- oder Passiv-Saldo.

 Selbstbedienungsstation
erfüllt folgende Funktionen: Entlastung des Schalterpersonals in Bankstellen von Routinegeschäftsvorfüllen, Vermeidung von Warteschlangen in Spitzenzeiten, Realisierung des Konzepts von automatisierten Kleinstzweigstellen, bessere rund-um-die-Uhr-Versorgung der Bankkunden mit Bankdienstleistungen, bessere räumliche Versorgung der Bankkunden.

 Selbstfinanzierung
Form der Innenfinanzierung, entweder durch Einbehaltung von versteuertem Gewinn und Nachweis in der Bilanz oder durch Bildung stiller Reserven infolge bewusster bilanzpolitischer Bewertungsakte.

Buchstabe T

 Tagesbilanz
Tageszusammenstellung, die in Bankbetrieben täglich erstellte Rohbilanz. Aus der Zusammenstellung der Grundbücher werden die einzelnen Posten auf die Hauptbuchkonten übertragen; durch Addition der Soll- und Haben- Posten der Konten ergibt sich dann die Zusammenstellung aller Konten, die Tagesumsatz-, bruttobilanz. Sie wird meist auf besonderen Formularen mit 3 Doppelspalten aufgestellt, die zunächst die Salden des Vortages enthalten. Daneben werden die jeweiligen Tagesumsätze  eingetragen und daraus dann die Salden für die Tagesbilanz gewonnen.


 Tagesgeld
Leihgeld zwischen Banken in Form von  Zentralbankgeld von einem Iag zum anderen. Es wird vormittags zur Verfügung gestellt und muss am nächsten Tag üblicherweise bis 12 Uhr, in Ausnahmefällen bis 13 Uhr, zurückgezahlt sein. Die Abrechnung des Tagesgeldes erfolgt im Wesentlichen über das LZB- Konten der Beteiligten und die gemeinsamen Verrechnungskonten. Der Handel in Tagesgeld ist wichtigster Bestandteil des Geldhandels und Teil des Geldmarktes.

 Tilgungsplan
1. allgemein die Festsetzung von Rückzahlungsraten für einen Kredit.
2. Festsetzung der Rückzahlung einer Anleihe.
3. Übersicht über den planmäßigen, vertraglich vereinbarten Verlauf für die Verzinsung und Tilgung eines Darlehens. Er enthält i.d.R. die Leistung für die einzelnen Zahlungstermine, aufgeteilt in Zinsen und Tilgung und die jeweilige Restschuld.

 Tilgungsrückstände
Angaben über Zins- und Tilgungsrückstände der Hypotheken- und Darlehensschuldner werden in den Jahresberichten der Realkreditinstitute gemacht. Sie bieten auch einen Anhaltspunkt für die Beurteilung der Lage des Immobilienmarkts.




Buchstabe U

 Überweisung
neben Scheck und Lastschrift die wichtigste Form der unbaren Zahlung. Sie beruht auf einer Weisung eines Bankkunden an seine Bank, zu Lasten seines Girokontos einen bestimmten Betrag dem Konto eines Dritten gutzuschreiben bzw. gutschreiben zu lassen. Die Gutschrift steht wirtschaftlich und rechtlich einer Barzahlung gleich. Sie führt, wenn ein Schuldverhältnis vorlag, zur Schuldentilgung an Erfüllungs- Statt gemäß § 364 Abs. 1 BGB. Der Überweisungsauftrag wird auf einem Vordruck entsprechend den Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke erteilt.

 Überweisungsträger
derjenige Teil des vom Kontoinhaber auszufüllenden dreiteiligen Überweisungsauftrages oder dreiteiligen Überweisungs-Zahlscheinvordrucks, der im Giroverkehr bis zum Zahlungsempfänger durchläuft, d.h. diesem von seiner Bank bzw. Sparkasse mit Gutschriftanzeige übersandt wird.

Buchstabe V

 Verkehrshypothek
gewöhnliche Hypothek im Gegensatz zur Sicherungshypothek. Verkehrswert, voraussichtlich erzielbarer Verkaufspreis von Immobilien unter Berücksichtigung der Marktverhältnisse und örtlicher Gegebenheiten; der Verkehrhypothek von Grundstücken wird auf der Grundlage des Sachwertes  und des Ertragswertes im Rahmen der Grundstücksbewertung ermittelt.

 Verrechnungstage
Skontrotage, die Tage, an denen bei der Liquidation der Zeitgeschäfte die Skontrobogen einzureichen sind.

 Versandscheck
im Gegensatz zum Platzscheck ein Scheck, der an einem anderen Platz zahlbar ist und daher zum Scheckinkasso versandt werden muss, aber auch durch LZB eingezogen werden kann.

Buchstabe W

 Wertpapier
allgemein - Urkunde, in der ein privates Recht in der Weise verbrieft ist, dass zur Geltendmachung des Rechtes zumindest die Innehabung der Urkunde erforderlich ist. Die Wertpapiere können nach verschiedenen Gesichtspunkten gegliedert werden:
1. Nach der Art der Forderung
2. Nach der Vertretbarkeit
3. Nach der Art der Übertragung

Buchstabe Z

 Zahlschein
Formular für bare Einzahlungen, nicht nur auf das eigene Konto, sondern auch auf andere Konten. Es gibt einen einheitlichen Zahlschein aller Kreditinstitute/Postgiroämter, mit dem Bareinzahlungen auf jedes Konto bei einem beliebigen Kreditinstitut/ Postgiroamt geleistet werden können; dieser Zahlungsbeleg kann auch als Überweisungsauftrag verwendet werden.

 Zahlungsaufschub
durch Gesetz erzwungene Hinausschiebung fälliger Zahlungen, wird normalerweise nur in Notzeiten beantragt bzw. erlassen. Für Verpflichtungen an das Ausland wurde ein Moratorium durch Gesetz über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland verfügt.

 Zinssatz
in Prozent ausgedrückter Preis für Leihkapital. Seine Höhe ist verschieden, je nach der Dauer der Darlehensgewährung und nach der Sicherheit der Forderung. Zeitlich wechselt er unter dem Einfluss von Angebot und Nachfrage nach Leihkapital, er ist deshalb ein Barometer für die Konjunkturbewegungen.