Alltag im Baugeschäft, Mängel am Bauwerk, Verzögerung bei der Bauausführung oder ausstehende Zahlungen/Zahlungsverzug des Auftraggebers ( Bauherr ) mehr als 10.000 Verfahren im Jahr sprechen für sich...
Eigentlich muß es in den meisten Fällen nicht vor Gericht gehen, eine Einigung beider Parteien ist fast immer möglich, der Richterspruch Endet meisten sowieso mit einem "Vergleich", d.h. beide Parteien "Verlieren" und tragen einen Anteil der Kosten ( Gerichtskosten, Anwaltskosten und Sachverständigenkosten ), diese Kosten können eingespart und besser in das Beheben der Probleme gesteckt werden.
Ein Anfang und für beide Parteien neutraler Partner wäre die Bauschlichtung, z.b. über einen bei der www.arge-bauschlichtung.de/arge-mitglieder.htm aufgeführten Mitglieder.
Mehr zu diesem Thema hier in kürze.